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AGB

§â€¯1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der JeJoTi KG (im Folgenden „Agentur“) und natürlichen oder juristischen Personen, die sich als Künstler:innen zur Vermittlung von Leistungen (insbesondere Auftritte, künstlerische Darbietungen, Performances) über die Agentur listen lassen oder von dieser vermittelt werden.
Mit Unterzeichnung eines Kooperations- bzw. Listungsvertrags gelten diese AGB als rechtsverbindlich vereinbart.

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§â€¯2 Vertragsgegenstand

Die Agentur vermittelt Künstler:innen an Veranstalter oder Dritte, präsentiert sie über ihre Plattformen (Website, Social Media, Print etc.) und tritt als vermittelnde Instanz zwischen Künstler:in und Veranstalter auf.
Die Agentur ist nicht selbst Veranstalter und übernimmt keine Verpflichtungen, die über die Vermittlung hinausgehen.
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Künstler:in und Agentur entsteht nicht. Die Agentur ist berechtigt, Auswahl und Reihung der gelisteten Künstler:innen eigenständig zu gestalten.

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§â€¯3 Aufnahme, Vertragsdauer und Kündigung

Die Aufnahme eines/einer Künstler:in in das Portfolio der Agentur erfolgt nach individueller Abstimmung. Die Vertragsbeziehung beginnt mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrags und gilt auf unbestimmte Zeit.
Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich beenden.
Für alle Buchungen, die vor Vertragsende initiiert, angeboten oder abgeschlossen wurden, bleibt die Agentur provisionsberechtigt.

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§â€¯4 Mitwirkungspflichten der Künstler:innen

Der/die Künstler:in verpflichtet sich, die Agentur bei der Vermittlung aktiv zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:

  • Bereitstellung von professionellem Bild- und Textmaterial (Pressefotos, Bio, Technik-Rider etc.)

  • Laufende Information über freie Termine, neue Programme, Preisänderungen oder Erreichbarkeiten

  • Einhaltung von Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und professionellem Auftreten bei allen vermittelten Einsätzen
    Verstöße gegen diese Mitwirkungspflichten können zur vorzeitigen Vertragsbeendigung führen.

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§â€¯5 Nutzungsrechte an Inhalten

Der/die Künstler:in überträgt der Agentur das nicht-exklusive, lizenzfreie, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an überlassenen Materialien (Bilder, Logos, Texte, Videos), solange die Kooperation besteht.
Die Agentur darf diese ausschließlich zur Vermittlung und Eigenwerbung verwenden.
Der/die Künstler:in garantiert, dass er/sie über die erforderlichen Rechte an sämtlichen übermittelten Materialien verfügt.

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§â€¯6 Vermittlungsprovision & Abrechnung

Die Agentur erhält für jede durch sie vermittelte oder initiierte Buchung eine Provision, welche individuell im Vertrag mit dem/der Künstler:in definiert ist. Diese fällt auch an, wenn:

  • der Veranstalter direkt beim/bei der Künstler:in anfragt, die Anfrage jedoch nachweislich über die Agentur initiiert wurde,

  • oder bei einem Folgeauftrag desselben Veranstalters innerhalb von 12 Monaten nach dem Erstkontakt.
    Die Provision ist binnen 7 Tagen nach Zahlungseingang der Gage vom/von der Künstler:in an die Agentur zu überweisen.

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§â€¯7 Ausfall, Krankheit & Vertragsstörungen

Im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstiger Verhinderung verpflichtet sich der/die Künstler:in, die Agentur unverzüglich schriftlich zu informieren.
Ein geeigneter Ersatz soll aktiv angeboten werden, ist aber nicht verpflichtend.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, kurzfristigen Absagen oder grob fahrlässiger Verletzung der Vertragspflichten kann die Agentur eine Vertragsstrafe von bis zu EUR 5.000 oder den nachweislich entstandenen Schadenersatz einfordern.

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§â€¯8 Haftung

Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten resultieren (§â€¯1295 ABGB).
Für Schäden oder Ausfälle, die durch die Künstler:innen selbst oder durch Dritte verursacht werden, haftet ausschließlich der/die Künstler:in.
Der/die Künstler:in verpflichtet sich, für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Musikerhaftpflicht) bei vermittelten Einsätzen zu sorgen.

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§â€¯9 Vertraulichkeit

Alle vertraulichen Informationen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen Künstler:in und Agentur ausgetauscht werden (z. B. interne Kundendaten, Gagenmodelle, Vertragsinhalte), sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Diese Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer der Kooperation hinaus.

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§â€¯10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur erfolgt ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Künstlerbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Vermittlung verarbeitet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.

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§â€¯11 Vertragsverhältnis mit Veranstaltern und Kunden

Die Agentur tritt gegenüber Veranstaltern ausschließlich als Vermittlerin künstlerischer Leistungen auf. Die vermittelten Künstler:innen handeln als selbstständige Leistungserbringer:innen, ein Vertragsverhältnis über die künstlerische Darbietung entsteht unmittelbar zwischen Veranstalter und Künstler:in.
Die Agentur übernimmt im Namen der Künstler:innen die Kommunikation, Vertragsabwicklung und Gagenverhandlung, soweit nicht anders vereinbart.

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§â€¯12 Leistungsumfang und Verantwortung

Die Agentur verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl und Vermittlung geeigneter Künstler:innen gemäß dem Anforderungsprofil des Kunden.
Die Agentur haftet jedoch nicht für die tatsächliche Durchführung oder Qualität der Leistung des vermittelten Künstlers/der vermittelten Künstlerin.
Sie schuldet ausschließlich die Vermittlungsleistung, nicht aber die Erbringung der gebuchten Darbietung selbst.

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§â€¯13 Buchung & Vertragsschluss

Eine Buchung gilt als verbindlich, wenn sie schriftlich oder digital bestätigt wurde (z. B. E-Mail, Buchungssystem, Auftragsbestätigung).
Sofern keine separate Vereinbarung getroffen wurde, gelten die in der Bestätigung genannten Rahmenbedingungen (Ort, Zeit, Gage, Technik etc.) als Vertragsinhalt.

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§â€¯14 Stornierungen durch Kunden (Veranstalter)

Wird eine Buchung seitens des Veranstalters storniert, gelten – sofern keine gesonderten Vereinbarungen mit dem/der Künstler:in bestehen – folgende pauschalierte Stornogebühren (bezogen auf die Gage):

  • bis 60 Kalendertage vor Eventbeginn: 25 %

  • 29–14 Kalendertage: 50 %

  • 13–3 Kalendertage: 75 %

  • ab 72 Stunden vor Auftritt: 100 %

Zudem sind der Agentur bereits entstandene Kosten (z. B. Planung, Auslagen, Kommunikation) zu ersetzen.

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§â€¯15 Gewährleistung und Haftung gegenüber Kunden

Die Agentur haftet nicht für Ausfall, Verspätung, Mängel oder sonstige Pflichtverletzungen, die von den Künstler:innen zu vertreten sind.
Der Veranstalter ist verpflichtet, der Agentur erkennbare Leistungsstörungen unverzüglich mitzuteilen.
Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens der Agentur haftet diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

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§â€¯16 Mitwirkungspflichten des Veranstalters

Der Veranstalter ist verpflichtet:

  • alle für den Auftritt notwendigen Informationen, Pläne, Zugangsmöglichkeiten und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung zu stellen

  • Technik, Sicherheit, Garderobe oder Verpflegung bereitzustellen, sofern vertraglich vereinbart

  • gesetzliche Vorschriften einzuhalten (z. B. AKM-Meldung, Lärmschutz, Veranstaltungsanzeige)

Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, die durch unzureichende Veranstalter-Mitarbeit entstehen.

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§â€¯17 Zahlungsmodalitäten für Veranstalter

Die Agentur kann wahlweise im Namen des Künstlers oder im eigenen Namen fakturieren. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der vollständige Rechnungsbetrag bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen, jedoch ist eine eine Mindestanzahlung i.h.v. 30% anzusetzen.
Bei kurzfristiger Buchung (< 7 Tage) ist sofortige Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß §â€¯456 UGB sowie Bearbeitungs- und Mahnkosten.

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§â€¯18 Nutzungsrechte, Ton- und Bildaufnahmen

Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen der Künstler:innen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und der jeweiligen Künstler:innen erlaubt. Eine Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken, Streaming-Plattformen oder in Medien bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

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§â€¯19 Datenschutz für Kunden

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten von Veranstaltern und Dritten ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Einhaltung der DSGVO sowie des DSG 2018. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

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§â€¯20 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den allgemeinen rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Agentur und Künstler:innen. Individuelle Rechte und Pflichten, insbesondere zur Verfügbarkeit, Exklusivität, Honorarhöhe und organisatorischen Abläufen, werden durch gesonderte Vereinbarungen bzw. Einzelverträge geregelt und haben bei Abweichung vorrangigen Charakter.

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